FAMILIEplus

FAMILIEplus - Bündnis für Familie im Landkreis Schwäbisch Hall

Seitenbereiche

Logo
Suchthilfe SHA

Volltextsuche

 
Jugendsuchberatung Psychosoziale Beratung Arbeit/Arbeitsplatz Selbsthilfe Lebenswege Einrichtungen
 

Seiteninhalt

Kommunaler Suchtbeauftragter

Herbert Obermann

Die Aufgaben des Kommunalen Suchtbeauftragten werden festgelegt: durch den Landkreis als Anstellungsträger, das Land (siehe Richtlinien des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beauftragten für Suchtprophylaxe/ Kommunalen Suchtbeauftragten der Stadt und Landkreise (RL-BfS/KSB), sowie durch die Rahmenempfehlung zur Umsetzung des "Setting-Ansatzes" im Rahmen des § 20 SGB V durch die Beauftragten für Suchtprophylaxe der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg

Diese Rahmenempfehlung wurde zwischen: dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Land Baden-Württemberg, der AOK Baden-Württemberg, dem Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V. (Landesvertretung Baden-Württemberg), dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, der IKK Baden-Württemberg, der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg einvernehmlich getroffen.

Herbert Obermann
Johanniterstraße 55
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 856573-11
Fax: 0791 856573-99
E-Mail schreiben

Diese Seite ausdrucken
 

Weitere Informationen

© 2012 Suchthilfe SHA - komm.on.line GmbH
Landratsamt Schwäbisch Hall Suchthilfenetz des Landkreises | Johanniter Straße 55 | 74523 Schwäbisch Hall | Fon: 0791 856573-0 | Fax: 0791 856573-99 | E-Mail schreiben