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Krankenhäuser, Entgiftungs- und Entzugseinrichtungen

Adressen von Entgiftungseinrichtungen

In der PDF-Datei finden Sie die Adressen der Entzugs- und Entgiftungseinrichtungen in Baden-Württemberg.

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Aufgaben der Einrichtungen

Ungefähr ein Viertel der Alkoholkranken und eine hohe Zahl Drogenabhängiger werden im Laufe eines Jahres in Allgemeinkrankenhäuser eingewiesen. Deshalb sind vor allem die Ärzte in Krankenhäusern dafür zuständig, die hinter den körperlichen Beschwerden und Krankheiten stehende Abhängigkeitserkrankung zu erkennen und entsprechend zu intervenieren, z.B. indem sie die Betroffenen konsequent auf eine mögliche Abhängigkeitserkrankung ansprechen, ihnen die nötige Aufklärung erteilen und sie auf entsprechende Hilfeangebote hinweisen.

Eine spezielle Aufgaben im Rahmen der Suchthilfe ist die Entgiftung oder der Entzug von Substanzen. Grundsätzlich ist zwischen einer reinen Entgiftung/ Entzugsbehandlung und einer "qualifizierten" Entzugsbehandlung mit weiteren Hilfeangeboten zu unterscheiden. Das kann in einem Allgemeinkrankenhaus mit Entgiftungsstation, in einem Psychiatrischen Krankenhaus sein. Bei der qualifizierten Entzugsbehandlung geht es darum, auf der Grundlage einer umfassenden medizinischen, psychologischen und sozialen Diagnostik gezielte Interventionen und Behandlungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen und ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten. Die Entgiftung kann auch als eigenständige Maßnahme ohne nachfolgende Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Zur Krankenhausbehandlung kann auch die Betreuung des Patienten durch den Krankenhaussozialdienst gehören. Bei Feststellung einer Abhängigkeitsproblematik kann der Sozialdienst über die Möglichkeiten einergezielten Behandlung aufklären und den Patienten motivieren, diese in Anspruch zu nehmen. Insbesondere soll der Sozialdienst im Krankenhaus enge Kontakte zu psychosozialen Beratungsstellen, ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen pflegen, um den Patienten ggf. direkt vermitteln zu können. Dies schließt auch die Kontaktaufnahme mit örtlichen Selbsthilfegruppen ein.

Wegweiser des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zu den Einrichtungen der Suchthilfe 2009.

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