


Auf der kommunalen Ebene ist die ambulante Suchtkrankenhilfe die erste Anlaufstelle für Abhängigkeitskranke und -gefährdete sowie ihre Angehörigen.
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstellen (Suchtberatungsstellen) bieten Beratung und Betreuung. Die Jugend-Sucht-Beratungsstelle (JSB) und die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) bieten vielfältige Hilfen an und dienen den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen als wichtige Anlaufstellen. Sie sind Kompetenzzentren in der Suchtprävention z.B. bei schulischen und betrieblichen Programmen, bieten Streetwork/aufsuchende Hilfe (z.B. Hausbesuche, im Krankenhaus, im Strafvollzug, motivieren zum Handeln gegen Abhängigkeit; beraten Betroffene, Angehörige, Fachleute, institutionelle Beratung in Suchtfragen, vermitteln in weiterführende Behandlung; Weitere Behandlungsangebote sind z.B. Hilfen für verkehrsauffällige Kraftfahrer oder Gruppen zur Raucherentwöhnung.
Zu den Aufgaben der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen zählen neben Aktivitäten auf präventivem Gebiet insbesondere die: