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Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen

Jugend-Sucht-Beratungsstelle und Psychosoziale Beratungsstelle

Auf der kommunalen Ebene ist die ambulante Suchtkrankenhilfe die erste Anlaufstelle für Abhängigkeitskranke und -gefährdete sowie ihre Angehörigen.

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstellen (Suchtberatungsstellen) bieten Beratung und Betreuung. Die Jugend-Sucht-Beratungsstelle (JSB) und die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) bieten vielfältige Hilfen an und dienen den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen als wichtige Anlaufstellen. Sie sind Kompetenzzentren in der Suchtprävention z.B. bei schulischen und betrieblichen Programmen, bieten Streetwork/aufsuchende Hilfe (z.B. Hausbesuche, im Krankenhaus, im Strafvollzug, motivieren zum Handeln gegen Abhängigkeit; beraten Betroffene, Angehörige, Fachleute, institutionelle Beratung in Suchtfragen, vermitteln in weiterführende Behandlung; Weitere Behandlungsangebote sind z.B. Hilfen für verkehrsauffällige Kraftfahrer oder Gruppen zur Raucherentwöhnung.

Zu den Aufgaben der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen zählen neben Aktivitäten auf präventivem Gebiet insbesondere die:

  • Stabilisierung aufgenommener Kontakte,
  • umfassende Beratung,
  • Diagnostik und Anamnese unter Mitwirkung von Arzt, Dipl.-Psychologe und Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge,
  • Motivationsklärung und Motivierung für eine Leistung zur Teilhabe,
  • Begleitende Hilfen im sozialen Umfeld (z.B. Sicherung des Arbeitsplatzes),
  • Krisenintervention,
  • Einbeziehung und Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten sowie Vermittlung in Selbsthilfegruppen,
  • Einbeziehung von Bezugspersonen,
  • Vorbereitung und Vermittlung einer ambulanten oder stationären Entwöhnung, ggf. mit vorheriger Entzugsbehandlung und der erforderlichen Erstellung des Sozialberichts.
  • Eine große Anzahl der Beratungs- und Behandlungsstellen führen neben Beratung und Betreuung auch ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlungen) durch.
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